Nutzungsbedingungen

Online-Brennholzbestellung der Stadt Liebenau

Wichtige rechtliche Bestimmungen

Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie eine Brennholzbestellung aufgeben. Mit der Nutzung des Online-Bestellsystems akzeptieren Sie alle nachfolgenden Bestimmungen.

1. Nutzungsberechtigung

1.1 Berechtigung: Das Online-Bestellsystem steht ausschließlich Privatpersonen für den Eigenbedarf zur Verfügung.

1.2 Gewerbetreibende: Gewerbetreibende sind von der Nutzung ausgeschlossen und müssen ihre Bestellungen direkt an die Forstwirtschaftliche Vereinigung Nordhessen (E-Mail: info@fwv-nordhessen.de) richten.

1.3 Wahrheitsgemäße Angaben: Sie versichern, dass alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sind.

1.4 Eine Bestellung pro Haushalt: Pro Haushalt/Adresse ist nur eine Bestellung pro Saison zulässig.

2. Bestellzeitraum und Verfügbarkeit

2.1 Bestellzeitraum: Bestellungen sind nur vom 01. September bis spätestens 01. November 2025 möglich.

2.2 Kontingentbegrenzung: Das System wird automatisch gesperrt, sobald das verfügbare Kontingent ausgeschöpft ist.

2.3 Vorrang Liebenauer Bürger: Bürger:innen der Stadt Liebenau werden vorrangig berücksichtigt. Auswärtige Bestellungen werden zunächst auf eine Warteliste gesetzt.

2.4 Keine Garantie: Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Holzzuteilung.

3. Erlaubte Bestellmengen

3.1 Feste Losgrößen: Es sind nur folgende Bestellmengen zulässig:

5 Festmeter
7 Festmeter
10 Festmeter
15 Festmeter (max.)

3.2 Mindestmenge: Die Mindestabnahmemenge beträgt 5 Festmeter.

3.3 Maximalmenge: Die Höchstmenge für Liebenauer Bürger:innen beträgt 15 Festmeter.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Aktueller Preis: 85,00 Euro pro Festmeter (Stand: 01.09.2025)

4.2 Preisänderungen: Preisänderungen bleiben bis zum 01.09.2025 vorbehalten und werden rechtzeitig bekanntgegeben.

4.3 Zahlungsart: Die Zahlung erfolgt per Überweisung nach Rechnungserhalt vor der Abholung.

4.4 Zahlungstermine: Zahlungstermine sind bindend und unbedingt einzuhalten!

4.5 Verspätete Zahlung: Bei nicht fristgerechter Zahlung wird das Brennholz weiterverkauft.

5. Holzbeschaffenheit und Qualitätshinweise

5.1 Holzarten: Es kommt Buche sowie sonstiges Laubhartholz (Ahorn, Esche, Eiche) zum Verkauf.

5.2 Abmessungen: Das Holz ist auf 3-7 Meter Länge geschnitten, Durchmesser: 12-50 cm.

5.3 Wichtiger Qualitätshinweis: Brennholz ist ein Nebenprodukt der Starkholzernte und besteht größtenteils aus Kronenästen.

5.4 Natürliche Qualitätsschwankungen: Aufgrund zunehmender Trockenheit kann es zu Fäulnisschäden an einzelnen Stämmen kommen.

5.5 Witterungsbedingte Verzögerungen: Die Bereitstellung kann sich durch ungünstige Witterungsbedingungen verzögern.

5.6 Keine Reklamationen: Qualitätsschwankungen und natürliche Fäulnisschäden berechtigen nicht zu Reklamationen.

6. Eigentumsübergang und Haftung

WICHTIGE HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

6.1 Eigentumsübergang: Das Eigentum am Holz liegt mit erfolgter Zahlung beim Käufer.

6.2 Diebstahlsrisiko: Die Stadt Liebenau leistet keinen Ersatz bei Diebstahl oder Beschädigung nach Eigentumsübergang.

6.3 Lagerung auf eigenes Risiko: Ab Zahlungseingang lagert das Holz auf eigenes Risiko und eigene Kosten des Käufers.

6.4 Haftungsausschluss: Die Stadt haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7. Weiterverkaufsverbot

STRENGES WEITERVERKAUFSVERBOT

7.1 Eigenbedarf: Das bestellte Brennholz ist ausschließlich für den Eigenbedarf des Bestellers bestimmt.

7.2 Veräußerungsverbot: Eine Veräußerung von Losholz und Beiwohnerholz an Dritte ist strengstens verboten!

7.3 Rechtliche Konsequenzen: Bei Zuwiderhandlungen werden rechtliche Schritte eingeleitet.

7.4 Dauerhafte Ausschließung: Verstöße können zur dauerhaften Ausschließung von künftigen Bestellungen führen.

8. Abholung und Bereitstellung

8.1 Bereitstellung: Das Holz wird gerückt an befestigten Wegen zur Selbstabholung bereitgestellt.

8.2 Lageplan: Sie erhalten Rechnung und Lageplan per E-Mail an die angegebene Adresse.

8.3 Terminbekanntgabe: Abgabetermine werden von der Revierbeamtin etwa ab April bekanntgegeben.

8.4 Zügige Abholung: Das Holz ist nach Bezahlung baldmöglichst abzufahren.

8.5 Holzeinschlag: Während des Holzeinschlages ruht die Zuteilung von Schlagabraum.

9. Datenschutz und Speicherung

9.1 Datenverwendung: Ihre Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Brennholzbestellung verwendet.

9.2 Speicherdauer: Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung und gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert.

9.3 Datenweitergabe: Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur soweit gesetzlich zulässig oder erforderlich.

9.4 Weitere Informationen: Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

10.2 Änderungsvorbehalt: Die Stadt Liebenau behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen bei rechtlichen Änderungen anzupassen.

10.3 Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

10.4 Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Liebenau.

Bestätigung der Kenntnisnahme
Mit der Abgabe einer Brennholzbestellung bestätigen Sie, dass Sie diese Nutzungsbedingungen vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert haben. Sie sind mit allen rechtlichen Bestimmungen einverstanden und verpflichten sich zu deren Einhaltung.
Rechtsgrundlage
Basierend auf der amtlichen Bekanntmachung der Stadt Liebenau vom 25.08.2025
Beschlossen in der Magistratssitzung vom 17.07.2023