Nutzungsbedingungen
Online-Brennholzbestellung der Stadt Liebenau
Wichtige rechtliche Bestimmungen
Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie eine Brennholzbestellung aufgeben. Mit der Nutzung des Online-Bestellsystems akzeptieren Sie alle nachfolgenden Bestimmungen.
1. Nutzungsberechtigung
1.1 Berechtigung: Das Online-Bestellsystem steht ausschließlich Privatpersonen für den Eigenbedarf zur Verfügung.
1.2 Gewerbetreibende: Gewerbetreibende sind von der Nutzung ausgeschlossen und müssen ihre Bestellungen direkt an die Forstwirtschaftliche Vereinigung Nordhessen (E-Mail: info@fwv-nordhessen.de) richten.
1.3 Wahrheitsgemäße Angaben: Sie versichern, dass alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sind.
1.4 Eine Bestellung pro Haushalt: Pro Haushalt/Adresse ist nur eine Bestellung pro Saison zulässig.
2. Bestellzeitraum und Verfügbarkeit
2.1 Bestellzeitraum: Bestellungen sind nur vom 01. September bis spätestens 01. November 2025 möglich.
2.2 Kontingentbegrenzung: Das System wird automatisch gesperrt, sobald das verfügbare Kontingent ausgeschöpft ist.
2.3 Vorrang Liebenauer Bürger: Bürger:innen der Stadt Liebenau werden vorrangig berücksichtigt. Auswärtige Bestellungen werden zunächst auf eine Warteliste gesetzt.
2.4 Keine Garantie: Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Holzzuteilung.
3. Erlaubte Bestellmengen
3.1 Feste Losgrößen: Es sind nur folgende Bestellmengen zulässig:
3.2 Mindestmenge: Die Mindestabnahmemenge beträgt 5 Festmeter.
3.3 Maximalmenge: Die Höchstmenge für Liebenauer Bürger:innen beträgt 15 Festmeter.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Aktueller Preis: 85,00 Euro pro Festmeter (Stand: 01.09.2025)
4.2 Preisänderungen: Preisänderungen bleiben bis zum 01.09.2025 vorbehalten und werden rechtzeitig bekanntgegeben.
4.3 Zahlungsart: Die Zahlung erfolgt per Überweisung nach Rechnungserhalt vor der Abholung.
4.4 Zahlungstermine: Zahlungstermine sind bindend und unbedingt einzuhalten!
4.5 Verspätete Zahlung: Bei nicht fristgerechter Zahlung wird das Brennholz weiterverkauft.
5. Holzbeschaffenheit und Qualitätshinweise
5.1 Holzarten: Es kommt Buche sowie sonstiges Laubhartholz (Ahorn, Esche, Eiche) zum Verkauf.
5.2 Abmessungen: Das Holz ist auf 3-7 Meter Länge geschnitten, Durchmesser: 12-50 cm.
5.3 Wichtiger Qualitätshinweis: Brennholz ist ein Nebenprodukt der Starkholzernte und besteht größtenteils aus Kronenästen.
5.4 Natürliche Qualitätsschwankungen: Aufgrund zunehmender Trockenheit kann es zu Fäulnisschäden an einzelnen Stämmen kommen.
5.5 Witterungsbedingte Verzögerungen: Die Bereitstellung kann sich durch ungünstige Witterungsbedingungen verzögern.
5.6 Keine Reklamationen: Qualitätsschwankungen und natürliche Fäulnisschäden berechtigen nicht zu Reklamationen.
6. Eigentumsübergang und Haftung
WICHTIGE HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
6.1 Eigentumsübergang: Das Eigentum am Holz liegt mit erfolgter Zahlung beim Käufer.
6.2 Diebstahlsrisiko: Die Stadt Liebenau leistet keinen Ersatz bei Diebstahl oder Beschädigung nach Eigentumsübergang.
6.3 Lagerung auf eigenes Risiko: Ab Zahlungseingang lagert das Holz auf eigenes Risiko und eigene Kosten des Käufers.
6.4 Haftungsausschluss: Die Stadt haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Weiterverkaufsverbot
STRENGES WEITERVERKAUFSVERBOT
7.1 Eigenbedarf: Das bestellte Brennholz ist ausschließlich für den Eigenbedarf des Bestellers bestimmt.
7.2 Veräußerungsverbot: Eine Veräußerung von Losholz und Beiwohnerholz an Dritte ist strengstens verboten!
7.3 Rechtliche Konsequenzen: Bei Zuwiderhandlungen werden rechtliche Schritte eingeleitet.
7.4 Dauerhafte Ausschließung: Verstöße können zur dauerhaften Ausschließung von künftigen Bestellungen führen.
8. Abholung und Bereitstellung
8.1 Bereitstellung: Das Holz wird gerückt an befestigten Wegen zur Selbstabholung bereitgestellt.
8.2 Lageplan: Sie erhalten Rechnung und Lageplan per E-Mail an die angegebene Adresse.
8.3 Terminbekanntgabe: Abgabetermine werden von der Revierbeamtin etwa ab April bekanntgegeben.
8.4 Zügige Abholung: Das Holz ist nach Bezahlung baldmöglichst abzufahren.
8.5 Holzeinschlag: Während des Holzeinschlages ruht die Zuteilung von Schlagabraum.
9. Datenschutz und Speicherung
9.1 Datenverwendung: Ihre Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Brennholzbestellung verwendet.
9.2 Speicherdauer: Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung und gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert.
9.3 Datenweitergabe: Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur soweit gesetzlich zulässig oder erforderlich.
9.4 Weitere Informationen: Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.2 Änderungsvorbehalt: Die Stadt Liebenau behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen bei rechtlichen Änderungen anzupassen.
10.3 Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
10.4 Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Liebenau.
Beschlossen in der Magistratssitzung vom 17.07.2023