Sicherheitshinweise
Wichtige Sicherheits- und Verhaltensregeln für die Brennholzabholung
ACHTUNG - Lebensgefahr!
Brennholzabholung erfolgt auf eigene Gefahr! Die Stadt Liebenau übernimmt keine Haftung für Unfälle, Schäden oder Verletzungen bei der Holzabholung.
§ 1 Grundlegende Sicherheitsregeln
1.1 Eigene Verantwortung: Jeder Besteller handelt bei der Holzabholung auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung.
1.2 Geeignete Ausrüstung: Tragen Sie stets angemessene Schutzausrüstung (festes Schuhwerk, Arbeitshandschuhe, ggf. Schutzhelm).
1.3 Verkehrssicherheit: Achten Sie beim Verladen auf verkehrssichere Beladung und ordnungsgemäße Ladungssicherung.
1.4 Keine Haftung: Die Stadt Liebenau übernimmt keine Haftung für Schäden jedweder Art.
§ 2 Forstliche Gefahren und Waldbegehung
2.1 Waldbegehung: Betreten des Waldes geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr!
2.2 Forstarbeiten: Bei laufenden Forstarbeiten ist das Betreten der Arbeitsbereiche strengstens untersagt.
2.3 Witterungsbedingte Gefahren:
- Sturm und starker Wind: Holzabholung bei Unwetter ist untersagt
- Glätte und Schneelage: Besondere Vorsicht bei rutschigen Wegen
- Trockenheit: Erhöhte Waldbrandgefahr - Rauchen und offenes Feuer verboten
2.4 Wildtiere: Halten Sie Abstand zu Wildtieren und deren Jungtieren.
§ 3 Holzqualität und Gesundheitsschutz
3.1 Holzqualität: Das Brennholz wird verkauft - Qualitätsschwankungen sind naturbedingt normal.
3.2 Fäulnisschäden: Aufgrund der Trockenheit können einzelne Stämme Fäulnisschäden aufweisen.
3.3 Gesundheitsschutz:
- Tragen Sie bei der Bearbeitung Schutzausrüstung (Schutzbrille, Atemschutz)
- Vermeiden Sie das Einatmen von Holzstaub
- Bei Allergien gegen Holzstaub: Besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen
3.4 Lagerung: Lagern Sie Brennholz trocken und gut belüftet.
§ 4 Transport und Verladevorschriften
4.1 Fahrzeugsicherheit: Verwenden Sie nur für Holztransport geeignete und zugelassene Fahrzeuge.
4.2 Ladungssicherung: Ordnungsgemäße Ladungssicherung ist Pflicht!
- Verwendung geeigneter Zurrgurte und Spanngurte
- Beachtung der zulässigen Gesamtmasse und Achslasten
- Kennzeichnung überragender Ladung
- Kontrolle der Ladungssicherung während der Fahrt
4.3 Verkehrsregeln: Alle StVO-Vorschriften sind einzuhalten.
§ 5 Diebstahlschutz und Eigentumsübergang
5.1 Eigentumsübergang: Das Eigentum am Holz geht mit der Bezahlung auf den Käufer über.
5.2 Kein Ersatz bei Diebstahl: Nach Eigentumsübergang wird kein Ersatz geleistet!
5.3 Schutzmaßnahmen:
- Holen Sie Ihr Holz zeitnah nach Bereitstellung ab
- Informieren Sie sich über den genauen Lagerort
- Melden Sie verdächtige Aktivitäten der Polizei
5.4 Fremdes Eigentum: Das Entnehmen von Holz, das anderen Personen zugeordnet ist, stellt Diebstahl dar.
§ 6 Umwelt- und Naturschutz
6.1 Waldschutz: Vermeiden Sie Schäden an Bäumen, Unterwuchs und Waldboden.
6.2 Wegenutzung: Nutzen Sie nur die befestigten und freigegebenen Wege.
6.3 Abfälle: Hinterlassen Sie keine Abfälle im Wald.
6.4 Lärmschutz: Vermeiden Sie unnötigen Lärm - Rücksicht auf Wildtiere und Anwohner.
6.5 Brut- und Setzzeiten: Beachten Sie besondere Schutzzeiten für Wildtiere (März bis Juli).
§ 7 Haftungsausschluss und rechtliche Hinweise
7.1 Vollständiger Haftungsausschluss: Die Stadt Liebenau übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jedweder Art.
7.2 Versicherungsschutz: Stellen Sie sicher, dass Sie über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen.
7.3 Rechtliche Konsequenzen: Bei Verstößen gegen diese Sicherheitshinweise können rechtliche Konsequenzen folgen.
7.4 Ausschluss von Gewährleistung: Jegliche Gewährleistung für die Holzqualität ist ausgeschlossen.
Notfall-Kontakte
Notruf: 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst) | 110 (Polizei)
Stadt Liebenau: 05676 9249-0
Revierförster: Über Stadtverwaltung erreichbar
Gültig ab: 27.08.2025
Der Magistrat der Stadt Liebenau - Munser, Bürgermeister