Sicherheitshinweise

Wichtige Sicherheits- und Verhaltensregeln für die Brennholzabholung

ACHTUNG - Lebensgefahr!

Brennholzabholung erfolgt auf eigene Gefahr! Die Stadt Liebenau übernimmt keine Haftung für Unfälle, Schäden oder Verletzungen bei der Holzabholung.

§ 1 Grundlegende Sicherheitsregeln

1.1 Eigene Verantwortung: Jeder Besteller handelt bei der Holzabholung auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung.

1.2 Geeignete Ausrüstung: Tragen Sie stets angemessene Schutzausrüstung (festes Schuhwerk, Arbeitshandschuhe, ggf. Schutzhelm).

1.3 Verkehrssicherheit: Achten Sie beim Verladen auf verkehrssichere Beladung und ordnungsgemäße Ladungssicherung.

1.4 Keine Haftung: Die Stadt Liebenau übernimmt keine Haftung für Schäden jedweder Art.

§ 2 Forstliche Gefahren und Waldbegehung

2.1 Waldbegehung: Betreten des Waldes geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr!

2.2 Forstarbeiten: Bei laufenden Forstarbeiten ist das Betreten der Arbeitsbereiche strengstens untersagt.

2.3 Witterungsbedingte Gefahren:

  • Sturm und starker Wind: Holzabholung bei Unwetter ist untersagt
  • Glätte und Schneelage: Besondere Vorsicht bei rutschigen Wegen
  • Trockenheit: Erhöhte Waldbrandgefahr - Rauchen und offenes Feuer verboten

2.4 Wildtiere: Halten Sie Abstand zu Wildtieren und deren Jungtieren.

§ 3 Holzqualität und Gesundheitsschutz

3.1 Holzqualität: Das Brennholz wird verkauft - Qualitätsschwankungen sind naturbedingt normal.

3.2 Fäulnisschäden: Aufgrund der Trockenheit können einzelne Stämme Fäulnisschäden aufweisen.

3.3 Gesundheitsschutz:

  • Tragen Sie bei der Bearbeitung Schutzausrüstung (Schutzbrille, Atemschutz)
  • Vermeiden Sie das Einatmen von Holzstaub
  • Bei Allergien gegen Holzstaub: Besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen

3.4 Lagerung: Lagern Sie Brennholz trocken und gut belüftet.

§ 4 Transport und Verladevorschriften

4.1 Fahrzeugsicherheit: Verwenden Sie nur für Holztransport geeignete und zugelassene Fahrzeuge.

4.2 Ladungssicherung: Ordnungsgemäße Ladungssicherung ist Pflicht!

  • Verwendung geeigneter Zurrgurte und Spanngurte
  • Beachtung der zulässigen Gesamtmasse und Achslasten
  • Kennzeichnung überragender Ladung
  • Kontrolle der Ladungssicherung während der Fahrt

4.3 Verkehrsregeln: Alle StVO-Vorschriften sind einzuhalten.

§ 5 Diebstahlschutz und Eigentumsübergang

5.1 Eigentumsübergang: Das Eigentum am Holz geht mit der Bezahlung auf den Käufer über.

5.2 Kein Ersatz bei Diebstahl: Nach Eigentumsübergang wird kein Ersatz geleistet!

5.3 Schutzmaßnahmen:

  • Holen Sie Ihr Holz zeitnah nach Bereitstellung ab
  • Informieren Sie sich über den genauen Lagerort
  • Melden Sie verdächtige Aktivitäten der Polizei

5.4 Fremdes Eigentum: Das Entnehmen von Holz, das anderen Personen zugeordnet ist, stellt Diebstahl dar.

§ 6 Umwelt- und Naturschutz

6.1 Waldschutz: Vermeiden Sie Schäden an Bäumen, Unterwuchs und Waldboden.

6.2 Wegenutzung: Nutzen Sie nur die befestigten und freigegebenen Wege.

6.3 Abfälle: Hinterlassen Sie keine Abfälle im Wald.

6.4 Lärmschutz: Vermeiden Sie unnötigen Lärm - Rücksicht auf Wildtiere und Anwohner.

6.5 Brut- und Setzzeiten: Beachten Sie besondere Schutzzeiten für Wildtiere (März bis Juli).

§ 7 Haftungsausschluss und rechtliche Hinweise

7.1 Vollständiger Haftungsausschluss: Die Stadt Liebenau übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jedweder Art.

7.2 Versicherungsschutz: Stellen Sie sicher, dass Sie über ausreichenden Versicherungsschutz verfügen.

7.3 Rechtliche Konsequenzen: Bei Verstößen gegen diese Sicherheitshinweise können rechtliche Konsequenzen folgen.

7.4 Ausschluss von Gewährleistung: Jegliche Gewährleistung für die Holzqualität ist ausgeschlossen.

Notfall-Kontakte

Notruf: 112 (Feuerwehr/Rettungsdienst) | 110 (Polizei)

Stadt Liebenau: 05676 9249-0

Revierförster: Über Stadtverwaltung erreichbar

Verbindliche Sicherheitshinweise
Diese Sicherheitshinweise sind Bestandteil des Kaufvertrags
Gültig ab: 27.08.2025
Der Magistrat der Stadt Liebenau - Munser, Bürgermeister